Auch ein paar Sekunden können genügen, sofern während dieser Zeit die Gefahr einer schweren Schädigung der Gesundheit besteht. Im vorliegenden Fall hat der Beschuldigte der Privatklägerin das Messer ein paar Sekunden lang mit der geschliffenen Seite gegen den Hals in der Gegend des Kehlkopfs gehalten, wobei er sie gleichzeitig an den Haaren gerissen hat, um ihren Kopf an seinen Penis hinunterzuziehen.