Er bettelte, lief der Privatklägerin von Zimmer zu Zimmer nach oder verliess einfach ihre Wohnung nicht, bis sie schliesslich in den Geschlechtsverkehr einwilligte. Anlässlich so eines samstäglichen Besuches blieb die Privatklägerin bei ihrer Weigerung, mit dem Beschuldigten Sex zu haben. Daraufhin sagte er, man könne es auch anders machen, ging in die Küche, holte ein grosses Küchenmesser und hielt es der Privatklägerin mit der geschliffenen Seite der Klinge an den Hals. Gleichzeitig riss er sie an den Haaren und führte ihren Kopf zu seinem Penis und forderte sie auf, ihm eines zu blasen.