Der Beschuldigte war in diesem Umfang bereichert. Zwischen dieser irrtümlichen Vermögensdisposition und dem eingetretenen Schaden besteht ein Kausalzusammenhang. 6. Der Beschuldigte konnte keine plausible Erklärung abliefern, weshalb er der Ansicht war, zu seinen Abwesenheiten über Mittag berechtigt gewesen zu sein. Vielmehr flüchtete er sich in Ausreden und brachte Verschwörungstheorien vor, welche jeder Evidenz entbehren. Ein Motiv könnte darin liegen, dass es dem Beschuldigten darum ging, nach