Er hat zwischen dem 11.8.2008 und dem 20.8.2008 an acht Arbeitstagen grösstenteils in der Zeit nach 12.00 Uhr mittags – einer Zeit, in der viele Kollegen bereits in der Mittagspause waren und er an der Stempeluhr weitgehend ungestört gewesen sein dürfte – ausgestempelt, ist jedoch nicht in die Mittag gegangen. Knapp eine halbe Stunde später stempelte der Beschuldigte wieder ein und erweckte damit den Anschein, für diese Zeit die Mittagspause bezogen zu haben, obwohl er diese nachweislich erst im Anschluss daran bezog.