Diesem Entscheid kann entnommen werden, dass bei Prof. Dr. Niklaus Schmid ein Gutachten zur Frage der Strafbarkeit pflichtwidrigen Verhaltens in Bezug auf die elektronische Erfassung von Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer in Auftrag gegeben wurde. Dem Arbeitnehmer wurde vorgeworfen, während seiner als Arbeitszeit registrierten Präsenz keine Arbeit geleistet, sondern Pause gemacht zu haben (sog. „Kurzstempeln“). Das Verfahren wurde mangels Beweisen eingestellt. Jedoch ist im Kostenentscheid vermerkt, dass Prof. Dr. Niklaus Schmid in seinem Gutachten den Betrug bejaht hat (S. 3 und 10 des Entscheids).