OR). Die gesetzlich statuierte Pflicht, die Arbeitszeit richtig zu erfassen und die Mittagspause nicht als Arbeitszeit auszugeben dient dem Schutz des Arbeitgebers vor Vermögenseinbussen. Im Zusammenhang mit einem Verstoss gegen diese Vorschriften ist auf ein Verfahren der Rekurskammer des Strafgerichts Basel-Stadt vom 8.7.2005 hinzuweisen. Diesem Entscheid kann entnommen werden, dass bei Prof. Dr. Niklaus Schmid ein Gutachten zur Frage der Strafbarkeit pflichtwidrigen Verhaltens in Bezug auf die elektronische Erfassung von Arbeitszeit durch den Arbeitnehmer in Auftrag gegeben wurde.