Dass E. [Anm.: der jugendliche Testkäufer] im Moment der Ausübung seines Auftrags der Polizei angehörte, geht aus den Akten zweifelsfrei hervor. Sowohl die zuständige Regierungsstatthalterin wie auch die Polizei waren über die Testkäufe informiert. E. erklärte gegenüber der Vorinstanz, vor dem Testkauf seien die Testkäufer von einem Polizisten instruiert worden. Er erklärte gar, sie seien umfassend informiert worden, den Namen des Polizisten wisse er allerdings nicht mehr (p. 93).