2 zweiten Urteil statt. Während das Appellationsgericht Basel-Landschaft diesen bezüglich Schein- und Testkäufen nicht klaren Entscheid des Bundesgerichts übernommen habe, habe sich die Anlagekammer des Kantons St. Gallen ebenfalls damit befasst und sei zum Schluss gekommen, dass auch unter Berücksichtigung des neuesten Entscheides des Bundesgerichts Scheinkäufe ausserhalb einer verdeckten Ermittlung im BVE zulässig seien (Entscheid vom 25.02.2009, E. 11). Es müsse daher angenommen werden, dass die Rechtsprechung aufgrund des BGE 134 IV 266 und des Urteils des Appellationsgerichtes Basel-Landschaft