Gemäss den Ausführungen in der Botschaft sei verdeckte Ermittlung das Anknüpfen von Kontakten zu verdächtigen Personen, die darauf abzielten, die Begehung einer strafbaren Handlung festzustellen und zu beweisen. Den Bestimmungen des BVE liessen sich keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Auffassung entnehmen, dass eine verdeckte Ermittlung nur als verdeckte Ermittlung im Sinne des BVE zu qualifizieren sei, wenn sie ein gewisses Mass an Täuschungs- und/oder Handlungs- und Eingriffsintensität aufweise.