SK-Nr. 2010 91 Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern, unter Mitwirkung von Oberrichter Räz (Präsident), Oberrichter Cavin und Oberrichterin Bratschi sowie Kammerschreiberin Schreiber-Jaun vom 13. Juli 2010 in der Strafsache gegen A. vertreten durch Fürsprecherin X. wegen Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz Regeste: Vorliegen einer verdeckten Ermittlung im Sinne des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung (BVE) bei einem Alkoholtestkauf durch einen Jugendlichen.