Der Angeschuldigte beging die üble Nachrede durch die Bekanntgabe der Daten der Privatklägerin in verschiedenen Chatforen ab dem 26. Februar 2007. Wie häufig er diese Handlung wiederholte, konnte nicht eruiert werden. Am 19. April 2007 wurde der Computer des Angeschuldigten von der Polizei sichergestellt und untersucht. Wenn auch die Telefonate an die Privatklägerin weitergingen, sind doch weitere Chatauftritte des Angeschuldigten unter dem Namen der Privatklägerin nicht nachgewiesen. Auch ist aufgrund der rückläufigen Anrufe und SMS davon auszugehen, dass der Angeschuldigte, wenn überhaupt, nur noch vereinzelt die Angaben der Privatklägerin im Internet veröffentlichte.