Es stellt sich daher die Frage, ob diese Regelung nicht auch für so genannte Einheitsdelikte gelten sollte. Indessen gab das Bundesgericht die Rechtsfigur des Einheitsdelikts in BGE 131 IV 83 auf, weshalb nach RIEDO eine Anwendung analoger Grundsätze auf konnexe Delikte ausser Betracht falle (RIEDO, in: Basler Kommentar Strafrecht I, 2. Auflage, Basel