4 bereits vor Leistung eines Einsatzes sei bekannt, ob der Benutzer gewinne oder verliere. Bloss hat der neue Spieler, wie oben erwähnt, im ersten Spiel immer einen Verlust hinzunehmen. Aus Sicht des Spielers ist damit die erste Verlustofferte nichts anderes als der Preis für die kommenden, noch unbekannten und zufälligen Wechselangebote. Dieses dem Spieler nicht bekannte frühestens übernächste Wechselangebot beinhaltet damit genau das Zufallsmoment, welches in Art. 3 Abs. 1 SBG gefordert wird.