Es ist im Übrigen nicht anzuzweifeln, dass sich der Crazy Changer in der erwähnten Crazy-Funktion doch entscheidend von einem reinen Geldwechselautomaten unterscheidet. In der Anwendung dieser Funktion ist denn auch ohne weiteres das Lustelement zu erkennen. Entgegen den Vorbringen der Verteidigung kann nur eine gewisse Lust am Spiel den Benutzer überhaupt dazu motivieren, die Crazy-Funktion zu verwenden. Hätte er diese dem Spiel immanente Lust nicht, würde er ohne Verwendung einer Zusatzfunktion schlicht sein Geld wechseln. Der Angeschuldigte hätte diesfalls den Geldwechselautomaten erst gar nicht mit dieser Zusatzfunktion ausstatten müssen.