1. Gesetzliche Grundlage Glücksspiele sind nach Art. 3 Abs. 1 Spielbankengesetz (SBG) Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht, der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Nach Art. 56 Abs. 1 lit. a SBG wird mit Busse bis zu CHF 500'000.00 bestraft, wer Glücksspiele ausserhalb konzessionierter Spielbanken organisiert oder gewerbsmässig betreibt. [...]