Einstellungen wurden aber durch die ESBK- Mitarbeitenden nicht geändert. Die Geräte waren allerdings zuvor lange Zeit nicht in Betrieb, so dass sich die Batterien entleert haben könnten. Dass sie dann bei Versorgung mit Strom automatisch wieder in die Grundeinstellung versetzt wurden, wozu gemäss Gerätehersteller auch die Aktivierung der „Auto-Change“-Funktion gehört (p. 10 093/1), kann demnach nicht ausgeschlossen werden. Die Kammer gelangt jedoch zum Schluss, dass der Frage, ob diese Zusatzfunktion aktiviert war oder nicht, keine Bedeutung zukommt. Die Verteidigung führt in ihrem schriftlichen Parteivortrag denn auch selber aus, der sogenannte „Auto-Change“-Modus - der an der Funkti-