Regeste: Ein Geldwechselautomat, welcher zwar in normaler Funktion im Verhältnis 1:1 wechselt, in der vom Angeschuldigten zusätzlich entwickelten „Crazy-Funktion“ jedoch für einen Einsatz von CHF 1 ein Wechselangebot von CHF 0.10 bis CHF 500.00 unterbreitet, erfüllt in dieser Zusatzfunktion sämtliche objektiven Tatbestandsmerkmale der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken. Beim eingeworfenen Geld handelt es sich um einen Einsatz im Sinne der Gesetzgebung, es steht dabei ein geldwerter Vorteil in Aussicht, auch wenn das erste Wechselangebot immer eine Verlustofferte darstellt, und das