Er konnte sich durch den Einsatz der beiden Asylbewerber die entsprechenden Kosten sparen. Denn hätten die beiden Männer die Arbeit nicht erledigt, so hätte der Angeschuldigte jemanden dafür anstellen und bezahlen, oder aber die Arbeit selber erledigen müssen, was seinen Gewinn entsprechend geschmälert hätte. Die beiden Männer waren angesichts ihrer Situation, nämlich untätig in einem Durchgangszentrum untergebracht zu sein, ohne weiteres willens, auch ohne Lohn zu arbeiten, um überhaupt eine Beschäftigung zu haben. Unter „normalen“ Umständen hingegen hätten sie - wie jeder vernünftige Mensch - für ihren Arbeitseinsatz auch ein Entgelt erwartet.