Die beiden Männer waren je während einiger Stunden - eines knappen Tages - für den Angeschuldigten tätig. Auf seine Weisung hin „bündelten“ sie alte Pneus und machten diese für den Versand fertig. Sie leisteten damit nicht eine Handreichung unter Freunden, sondern dienten damit ganz direkt dem Exportgeschäft des Angeschuldigten, welcher von seiner selbständigen Erwerbstätigkeit lebt und darauf angewiesen ist, Gewinn zu erzielen. Er konnte sich durch den Einsatz der beiden Asylbewerber die entsprechenden Kosten sparen.