Verpönt ist hier die sogenannte „Schwarzarbeit“, d.h. die Erwerbstätigkeit von ausländischen Personen, die nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt sind (NÄGE- LI/SCHOCH, a.a.O., N 22.51 S. 1121). Zentral ist der Begriff der „Erwerbstätigkeit“, wel-