Am 7. Januar 2010 holte der Angeschuldigte die beiden Asylbewerber um 08.30 Uhr in Uetendorf ab und fuhr sie nach Worb, wo sie tagsüber damit beschäftigt waren, Pneus zu bündeln und reisefertig zu machen. Die beiden Asylbewerber erhielten keinen Lohn für ihre Arbeit, der Angeschuldigte organisierte und bezahlte ihnen aber die Verpflegung während dieses Tages. Dass die Beiden kein Entgelt erhalten würden, war gemäss Auskunft der Angeschuldigten von vornherein klar.