Dieser konnte sich durch den Einsatz der beiden Asylbewerber die entsprechenden Kosten einsparen. Sein Vorbringen, er habe nicht gewusst, dass das Arbeitsverbot in der Schweiz so weit gehe, vermag ihn in Bezug auf die Erfüllung des subjektiven Tatbestandes nicht zu schützen. Auszug aus den Erwägungen: [...] II. SACHVERHALT Die zwei Asylbewerber O. und U. wurden von der Polizei am 7. Januar 2010 um 13.40 Uhr auf dem sogenannten Sägesser-Areal in Worb angetroffen, als sie Altreifen in einem Pneulager bearbeiteten und anschliessend in einen Container luden. Beide verfügten über keine Arbeitsbewilligung.