lauteren Mitteln versuchten, ihre und ihres Mandanten Ziele zu erreichen (N 41, a.a.O.). Dabei spricht JEGER nicht einmal von einer persönlichen Anwesenheit dieser Rechtsvertreter, sondern erläutert die Erfahrungen von Gutachtern mit zielgerichtet instruierten Exploranden. Auch aus dem praktischen Handbuch für Ärzte und Juristen zur Psychiatrischen Begutachtung von VENZLAFF UND FOERSTER geht hervor, dass das forensisch-psychiatrische Interview keine Vernehmung ist, sondern ein ärztliches Gespräch bleibt. Für die seltenen Fälle, in welchen Verteidiger aus