Kein anderes Ergebnis zeitigt der Blick aus der Sicht der fachärztlichen Literatur; so verweist JÖRG JEGER (Die Mitwirkung Dritter bei der Begutachtung aus der Sicht des medizinischen Gutachters, in Jusletter, 3. September 2007) auf die Heisenberg'sche Unschärferelation, wonach die Versuchsanordnung das Versuchsergebnis beeinflusst. Darauf habe das Bundesgericht in 1651/05 Rücksicht genommen und entschieden, dass sich ein Versicherter bei der medizinischen Begutachtung nicht von seinem Rechtsvertreter begleiten lassen dürfe.