Die Verteidigung stützt sich bei diesen Anträgen auf die Publikation in der Anwaltsrevue Nr. 1/2011, Seiten 9-15. Der Aufsatz von BERNARD und BINDER (fortan „die Autoren") geht davon aus, dass die Justiz ihre Verantwortung zur Abklärung des Sachverhaltes teilweise auf die (psychiatrischen) Experten übertrage, weshalb letztere Schlüsselrollen einnähmen. Bei reinen Klassifikationen der Schuldfähigkeit resp. des Masses ihrer Verminderung sowie bei der Einschätzung der Massnahmebedürftigkeit resp. der Wahl der erforderlichen Massnahme geht es aber nach Ansicht der Kammer primär gerade nicht um die Abklärung des Sachverhaltes im Sinne von Vornahme von Untersuchungshandlungen;