Regeste Der Verteidigung (den Parteien) steht bei der psychiatrischen Exploration der beschuldigten Person kein Teilnahmerecht zu. Es besteht kein Anspruch auf vollständige Protokollierung und Videoaufzeichnung der Exploration (Einschätzung der Rückfallgefahr und der zweckmässigen Massnahme). Die 1. Strafkammer hat beschlossen: 1. [...] 2. [...] 3. Der Antrag, es sei der Verteidigung zu gestatten, an den anstehenden Erhebungen der Gutachterin teilzunehmen, wird abgewiesen. 4. Der Antrag, es sei eine Videoaufnahme und eine vollständigen Protokollierung der gutachterlichen Erhebungen anzuordnen, wird abgewiesen.