Wäre er davon überzeugt gewesen, dass keine extreme Witterungssituation vorlag, hätte er seine Schafe auch danach auf der Weide belassen und es der Polizei freigestellt, diese selber einzustallen, sollte sie dies wirklich für nötig erachten. Indem der Angeschuldigte die Schafe nach polizeilicher Intervention sofort einstallte, erhellt für die Kammer der Eindruck, dass er sich sehr wohl bewusst gewesen ist, dass die freie Weidehaltung ohne Witterungsschutz mit trockenem Liegebereich bei den damals herrschenden Zuständen nicht mehr tierschutzgesetzkonform war.