Dass dem so gewesen ist und der Angeschuldigte mindestens eventualvorsätzlich handelte, zeigt auch seine Vorgehensweise nach Benachrichtigung durch die Polizei. So liess der Angeschuldigte seine Schafe umgehend durch einen Bekannten einstallen, nachdem ihn die Polizei kontaktiert hatte. Wäre er davon überzeugt gewesen, dass keine extreme Witterungssituation vorlag, hätte er seine Schafe auch danach auf der Weide belassen und es der Polizei freigestellt, diese selber einzustallen, sollte sie dies wirklich für nötig erachten.