Zudem herrschten im Fall C. keine Minustemperaturen und dieser hatte seine Tiere zugefüttert, wodurch er die Witterungssituation und das Klarkommen der Schafe damit täglich kontrollieren und neu einschätzen konnte. Demgegenüber überliess der Angeschuldigte seine Schafe ihrer Situation ohne sich weiter ihres Wohlergehens zu vergewissern und nahm damit bewusst in Kauf, dass die Tiere in ihrem Wohlergehen beeinträchtigt werden könnten. Dass dem so gewesen ist und der Angeschuldigte mindestens eventualvorsätzlich handelte, zeigt auch seine Vorgehensweise nach Benachrichtigung durch die Polizei.