Aus diesem Grund sei ein ausreichend trockener Liegeplatz ausdrücklich von der Tierschutzverordnung vorgeschrieben. Stehe ein solcher Platz nicht zur Verfügung, würden die Tiere die Ruhezeiten verkürzen, was besonders für Wiederkäuer eine Überforderung ihrer Anpassungsfähigkeit darstellen könne, da diese auf längere Liegezeiten angewiesen seien. Bei Witterungsbedingungen, wie sie im Dezember 2008 geherrscht hätten, würden Schafe zum Ausruhen einen funktionstüchtigen trockenen Liegeplatz aufsuchen und nicht irgendwo auf der Weide liegen, wie sie es bei Verhältnissen machen würden, die nicht als belastend empfunden würden.