2. Art. 36 Abs. 1 TschV a. Es ist nun weiter zu prüfen, ob der überwiesene Sachverhalt unter Art. 36 Abs. 1 TschV fällt. Gemäss dieser Bestimmung dürfen Haustiere nicht über längere Zeit extremer Witterung schutzlos ausgesetzt sein. Werden die Tiere unter solchen Bedingungen nicht eingestallt, so muss ein geeigneter natürlicher oder künstlicher Schutz zur Verfügung