Er wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Anerkennung des Ergebnisses die Einleitung eines Straf- und Massnahmeverfahrens zur Folge hat. Am gleichen Morgen um 07.06 Uhr rief A. beim regionalen Einsatzkommando an und verlangte eine Blutprobe. Nach internen Abklärungen wurde ihm mitgeteilt, dass dies nicht mehr möglich sei. Darauf begab sich A. in die Praxis von Dr. N., wo er um 07.40 Uhr eine Blutprobe abgab.