1 Fahrt mit seinem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung telefonierte. Bei der anschliessenden Kontrolle um 06.30 Uhr machte A. einen Atemalkoholtest, welcher ein Resultat von 0.53 ‰, resp. beim zweiten Mal ein Resultat von 0.55 ‰ ergab. A. anerkannte den tieferen Testwert und unterschrieb auf dem Polizeiprotokoll beim Abschnitt „Anerkennung der Atem-Alkoholprobe“. Er wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Anerkennung des Ergebnisses die Einleitung eines Straf- und Massnahmeverfahrens zur Folge hat.