Die überhöhte Geschwindigkeit ist ein zusätzliches Gefahrenmoment. Der Angeschuldigte hätte aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens ohne Schwierigkeiten und ohne zusätzliche Gefährdung die Spur nach links wechseln und den Opelfahrer normal links überholen können. Gerade in Anbetracht der bevorstehenden Verzweigung bestand eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der andere Fahrer die Spur doch noch wechseln würde, weshalb das links Überholen auf jeden Fall die sicherere Variante gewesen wäre. Der Grund, weshalb der Angeschuldigte trotz des Bewusststeins um die Gefährlichkeit seiner Fahrweise rechts vorbeigefahren ist, dürfte allein in seiner Bequemlichkeit zu suchen sein.