Daran ändert auch nichts, wenn er angibt, vorsichtig gewesen zu sein. Selbst wenn ihm zugute gehalten werden kann, dass er etwas vom Gas gegangen ist, so war er nach seinen Angaben immer noch mit mindestens 90 km/h unterwegs, weshalb entgegen den Ausführungen des Verteidigers nicht davon ausgegangen werden kann, er hätte ohne weiteres noch reagieren können. Nur weil er schneller als die erlaubten 80 km/h gefahren ist, war es ihm überhaupt möglich, den anderen Fahrer zu überholen. Die überhöhte Geschwindigkeit ist ein zusätzliches Gefahrenmoment.