Der Angeschuldigte führte das Manöver ganz bewusst aus. Er betonte, sich auf den anderen Wagen konzentriert und darauf geachtet zu haben, was dieser mache. Auch bei einem Personenwagen gebe es viele tote Winkel. Er habe auch nach links geschaut, da er gedacht habe, der andere Wagen könne ihn evtl. nicht sehen. Wie aus diesen Aussagen hervorgeht, wusste er um die Gefährlichkeit seines Manövers. Gerade weil ihm die Gefährlichkeit seines Manövers bewusst war und er trotzdem rechts vorbeigefahren ist, nahm er aber das damit verbundene Risiko auch in Kauf. Daran ändert auch nichts, wenn er angibt, vorsichtig gewesen zu sein.