Wenn der Verteidiger ausführt, auf der konkreten Strecke werde grundsätzlich und konsequent die eigene Spur beibehalten und Spurwechsel würden nach amerikanischem Grundsatz „hold your line“ möglichst vermieden, ist anzufügen, dass der Angeschuldigte hier seine Spur eben gerade nicht behalten hat, sondern später auch auf die erste Überholspur gewechselt hat. Der Angeschuldigte konnte folglich nicht wissen, ob nicht auch der andere Personenwagen die Spur wieder wechseln würde, zumal noch ein Kilometer bis zur Verzweigung zurück zu legen war und von einer definitiven Einspurung nicht ausgegangen werden kann, wie das Beispiel des Angeschuldigten gerade selber zeigt.