2.2.1. Objektiver Tatbestand Vorweg genommen werden kann, dass das Bundesgericht bereits mehrfach festgehalten hat, dass das Verbot des Rechtsüberholens eine für die Verkehrssicherheit objektiv wichtige Vorschrift ist, deren Missachtung eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit mit beträchtlicher Unfallgefahr nach sich zieht und daher objektiv schwer wiegt. Wer auf der Autobahn fährt, muss sich darauf verlassen können, dass er nicht plötzlich rechts überholt wird.