Das kann an der gesetzlichen Ordnung nichts ändern. Tatsache ist, dass im Zeitpunkt, als der Angeschuldigte am anderen Personenwagen vorbeifuhr, dieser immer noch rechts hätte abbiegen können. Die definitiven Spuren waren noch nicht bezogen und es musste mit weiteren – im Bereich einer angekündigten Abzweigung gar mit vermehrten – Spurwechseln gerechnet werden. Dass dies auch dem Angeschuldigten bewusst war, zeigen bereits seine Aussagen, wonach er mit gewisser Vorsicht am anderen Wagen vorbeigefahren sei und darauf geachtet habe, was dieser mache. Insbesondere nahm der Angeschuldigte selber nach dem Manöver noch einen