Vor diesem Hintergrund sei hier das Rechtsvorfahren resp. Rechtsvorbeifahren auf dem rechten gegenüber dem mittleren Fahrstreifen buchstäblich an der Tagesordnung. Das störe niemanden. Vielmehr werde es von allen Verkehrsteilnehmern als selbstverständlich hingenommen, zumal die Geschwindigkeitslimite von 80 km/h unverständlich sei und deshalb nur eine bescheidene Beachtung erfahre. So würden sich relativ viele Überholvorgänge ergeben. Angesichts der geschilderten Verhältnisse sei auch das Fahrverhalten des anderen Personenwagens alles andere als aussergewöhnlich.