Das mache Sinn, weil sowohl die Abfahrt in Richtung A6 als auch die Weiterfahrt auf der A1 zweispurig sei. Wer auf der A6 bleiben und nicht nach der Abfahrt Richtung Wankdorf ausfahren wolle, wähle vernünftigerweise bei der Anfahrt den mittleren Fahrstreifen, und tue das möglichst frühzeitig. Dann sei auf der Abfahrt kein weiterer 2 Spurwechsel mehr erforderlich. Der fragliche Überholvorgang sei im Bereich des genannten Ankündigungssignals eingeleitet worden und der Angeschuldigte habe erst eine Weile danach, aber noch ca. 300m vor der Abfahrt nach der A6 auf die erste Überholspur gewechselt.