Der Verteidiger bringt vor, die Autobahn auf dem Felsenauviadukt sei dreispurig. Die Trennung A1/A6 werde frühzeitig mit dem Signal „Verzweigung 1’200m“ angekündigt. Der rechte Fahrstreifen sei vorgesehen zur Abfahrt nach rechts auf die A6 Richtung Thun- Interlaken resp. zur Ausfahrt nach dem Wankdorf. Der äusserste Fahrstreifen links sei signalisiert für die Weiterfahrt auf der A1 Richtung Zürich; der mittlere sei für beide Möglichkeiten vorgesehen. Das mache Sinn, weil sowohl die Abfahrt in Richtung A6 als auch die Weiterfahrt auf der A1 zweispurig sei.