Redaktionelle Vorbemerkungen: Der Angeschuldigte fuhr auf der dreispurigen Autobahn A1 West an einem Fahrzeug, das in langsamerer Fahrt auf dem ersten Überholstreifen unterwegs war, rechts vorbei, dies obschon der zweite Überholstreifen frei gewesen wäre. Nach diesem Manöver setzte der Angeschuldigte seine Fahrt zunächst auf der Normalspur fort, um erst kurz vor der Verzweigung A1/Ost – A6/Süd auf den 1. Überholstreifen zu wechseln und auf der Autobahn A1/Ost weiterzufahren.