Der öffentliche Angriff auf die genannten Menschengruppen (Asylanten und insbesondere Schwarze) bzw. die diesbezügliche Provokation oder Herabsetzung in der Menschenwürde erfolgte demnach bewusst und gewollt und daher grundsätzlich direktvorsätzlich. Was die Einschätzung oder Interpretation seines Artikels seitens von unbefangenen durchschnittlichen Dritten als klar rassendiskriminierend bzw. als klar rassistisch anbetrifft, so nahm A. das jedenfalls mindestens in Kauf, womit insoweit zumindest Eventualvorsatz gegeben ist.