Allein schon aus den klar erkennbaren Intentionen in diesem Artikel in Verbindung mit seiner politischen Grundgesinnung kann es in subjektiver Hinsicht nicht anders gewesen sein und wird deshalb auch als erwiesen erachtet, dass A. diese Aussagen verknüpft mit politischen Forderungen bewusst und gewollt machte und sie im umschriebenen Sinne auch so verstanden haben wollte. Gemäss seinen eigenen Aussagen störte sich A. an kriminellen und illegal anwesenden Ausländern, sodann speziell am politischen Gegner und aus Schwarzafrika stammenden C. und überhaupt an „Schwarzen“, wie sich auch aus dem vorher ins Internet gestellten