Insgesamt gesehen kann der Artikel „Die Schwarzen vom Thunersee“ nicht anders verstanden werden, als dass A. insbesondere Asylbewerber schwarzer Hautfarbe und letztlich alle Asylbewerber bzw. Menschen, die illegal in die Schweiz eingereist seien und/oder hier um Asyl ersucht hätten, als Menschen mindestens auf eine tiefere Stufe stellt und sie daher erniedrigt, sie in ihrer angeborenen Würde verletzt bzw. ihnen die Gleichwertigkeit als menschliche Wesen oder die Gleichberechtigung in Bezug auf die Menschenrechte oder ausländerrechtliche Grundrechte abspricht, ja sie gar auf die Stufe von Untermenschen bzw. Tieren, die vorübergehend in Käfigen