Die Aussage von A., dass er die „Schwarzen“ nicht mit „schwarzen Schwänen“ verglichen oder gleichgestellt habe, mag zwar zutreffen, aber seine weitere Aussage, wonach es im Artikel nur um Schwäne gehe und eine Verbindung zu Schwarzen im Asylbereich nicht vorhanden und auch nicht gewollt sei, stellt eine reine Schutzbehauptung dar und ist nicht zu hören, zumal er ja selber hat einräumen müssen, dass dies eine „Interpretationssache“ sei. Der Bezug zu seiner Ansicht nach „illegal“ in die Schweiz Eingereisten oder hier Anwesenden, vor allem oder namentlich auch „Schwarze“ bzw. Asylanten, ist objektiv (übrigens auch subjektiv) derart klar, dass darüber gar nicht mehr diskutiert werden müsste.