c. vom 03.10.2009 z.N. von H. und I.22 unter anderem deren Bankkarten abgenommen und die dazu gehörigen PIN-Codes erlangt haben, womit die beiden Angeschuldigten im Folgenden ab diversen Bank- und Postomaten insgesamt Fr. 2'000.00 bezogen haben23. B. Zur Rechtsfrage nach der Konkurrenz zwischen Art. 140 und 147 StGB 1. Diese Konkurrenzfrage wurde und wird in der Literatur kontrovers diskutiert24; auch wurde sie durch das Bundesgericht – soweit ersichtlich – bislang nicht direkt entschieden.