Der Ort, an dem sich der Angeschuldigte vor der Anhaltung aufhielt, ist zudem einschlägig als Drogenumschlags- und -konsumplatz bekannt. Auch die Art und Weise, wie der Angeschuldigte reagierte, als er die beiden Polizisten erblickte, spricht für sich. Jemand, der keinerlei Drogen konsumiert hat, hat es nicht nötig, sofort nach Anblick der Polizei durch das Gebüsch fortzulaufen.