4 nicht sein. Ich habe noch nie in meinem Leben Drogen konsumiert“ (pag. 65, al. 51 ff.). Dieser unmittelbare Übergang zum Gegenangriff spricht nicht für den Angeschuldigten; Gegenangriffe, grosse Entrüstung und das Bedürfnis, sich selber sehr gut darzustellen sind symptomatisch für eine Lüge und gelten als sog. Lügenanzeichen. Statt sofort eine Erklärung bereitzuhalten und eine Fälschung zu vermuten, würde sich ein Unschuldiger zuerst ganz einfach wundern und sich das Resultat nicht erklären können.